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Leserbrief
Der vom Bundesamt für Sozialversicherungen vorgestellte Fakt, dass 2006 die Zahl der Neurenten gegenüber
2003 um 30 % gesenkt werden konnte, zeigt in aller Eindrücklichkeit: Der in der 5. IV-Revision enthaltene
Angriff auf die laufenden Leistungen ist unbegründet.
Hingegen ist mehr Wiedereingliederung unabdingbar – es genügt nicht, dass eine strenger gewordene IV mehr
Gesuche um Neurenten ablehnt, ohne zu wissen, ob die Betroffenen in der Fürsorge oder im Elend landen. Gerade
hinsichtlich der Wiedereingliederung kann die 5. IV-Revision keine Garantien abgeben. Denn wenn es für die
Menschen mit negativem Rentenentscheid Stellen geben muss, dann stehen hierbei primär die Arbeitgeber in der
Verantwortung. Eine solche Pflicht aber fehlt in der 5. IV-Revision. Auch wegen dieser Unausgewogenheit bekämpfen
die Gewerkschaften diese Revision.
Unabhängig des Rückgangs der Neurenten und auch unabhängig der 5. IV-Revision braucht es jedoch
rasch und dringlich mehr Einnahmen und damit eine eigenständige Finanzierungsvorlage für die IV.
Folgende Gründe sprechen für das Nein:
Das Parlament hat trotz der desolaten Finanzlage der IV nur den Versicherten Opfer abverlangt, die dringend notwendige Zusatzfinanzierung aber auf die lange Bank geschoben.
Es kann nicht sein, dass Invalide die keine Stelle finden, auf der Fürsorge der Gemeinden landen !
Der Gewerkschaftsbund Affoltern a/A empfiehlt, die unausgewogene Vorlage am 17. Juni 2007 abzulehnen.
Felix Keller,
Gewerkschaftsbund Affoltern a/A