Zurück -- Hauptseite

Leserbrief

5. IV-Revision
Mehr Wiedereingliederung und nicht Streichen laufender Leistungen ist verlangt

Der vom Bundesamt für Sozialversicherungen vorgestellte Fakt, dass 2006 die Zahl der Neurenten gegenüber 2003 um 30 % gesenkt werden konnte, zeigt in aller Eindrücklichkeit: Der in der 5. IV-Revision enthaltene Angriff auf die laufenden Leistungen ist unbegründet.
Hingegen ist mehr Wiedereingliederung unabdingbar – es genügt nicht, dass eine strenger gewordene IV mehr Gesuche um Neurenten ablehnt, ohne zu wissen, ob die Betroffenen in der Fürsorge oder im Elend landen. Gerade hinsichtlich der Wiedereingliederung kann die 5. IV-Revision keine Garantien abgeben. Denn wenn es für die Menschen mit negativem Rentenentscheid Stellen geben muss, dann stehen hierbei primär die Arbeitgeber in der Verantwortung. Eine solche Pflicht aber fehlt in der 5. IV-Revision. Auch wegen dieser Unausgewogenheit bekämpfen die Gewerkschaften diese Revision.

Unabhängig des Rückgangs der Neurenten und auch unabhängig der 5. IV-Revision braucht es jedoch rasch und dringlich mehr Einnahmen und damit eine eigenständige Finanzierungsvorlage für die IV.

Folgende Gründe sprechen für das Nein:

Das Parlament hat trotz der desolaten Finanzlage der IV nur den Versicherten Opfer abverlangt, die dringend notwendige Zusatzfinanzierung aber auf die lange Bank geschoben.

Es kann nicht sein, dass Invalide die keine Stelle finden, auf der Fürsorge der Gemeinden landen !


Der Gewerkschaftsbund Affoltern a/A empfiehlt, die unausgewogene Vorlage am 17. Juni 2007 abzulehnen.

Felix Keller,
Gewerkschaftsbund Affoltern a/A